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Compliance-Regeln bei Werbegeschenken

Wie geht Ihr Unternehmen mit Werbegeschenken um?

Was früher das ungeschriebene Gesetz einer Firma war, wird heute immer öfter auch schriftlich festgehalten. Unter den sogenannten Compliance-Regeln wird dabei oft auch festgehalten, wie mit dem Erhalten und Verschenken von Werbegeschenken umgegangen wird. Warum das so ist und worauf Sie in diesem Zusammenhang achten sollten, lesen Sie im Folgenden.

Compliance-Regeln sind Teil der Geschäftsidentität

Ist es dem Kundenservice erlaubt, einmal  ein kleines Schlückchen Sekt zur Beruhigung zu trinken, wenn Sie einen ganz besonders schwierigen Kunden am Telefon hatten? Sind Hunde am Arbeitsplatz willkommen, sofern sie den Tagesablauf nicht stören? Die Antworten auf all diese und noch viele weitere Fragen gehören zu den Compliance-Regeln, also den Regeln zum unternehmensinternen Umgang mit verschiedenen Thematiken und Situationen. Früher waren diese Compliance-Regeln oft ungeschrieben, wurden vom Vorgesetzten an seine Mitarbeiter, oder von alteingesessenen an neue Mitarbeiter weitergegeben. Heute gehen Firmen immer mehr dazu über, die Compliance-Regeln schriftlich festzuhalten und sie stellenweise sogar nach außen zu kommunizieren – beispielsweise über die Firmenwebsite.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Allen voran wird jedoch dieser Grund stehen: Compliance-Regeln sind ein Teil der Identität eines Unternehmens. Und die Identität ist es, die ein Unternehmen von anderen abhebt, die an Kunden weitervermittelt wird und diesen im Gedächtnis bleibt. Die Firma bekommt Persönlichkeit und  wenn diese Persönlichkeit auf Zustimmung trifft, trägt dies sowohl zur Bindung von vorhandenen Kunden bei, als auch dazu, neue Kunden zu gewinnen.

Werbegeschenke sind im Zusammenhang mit der Identität und den Compliance-Regeln einer Firma ein sensibles Thema – und sollten von jedem Unternehmen deswegen bewusst aufgegriffen werden.

Legen Sie die Compliance-Regeln des eigenen Unternehmens fest

Wie Sie in unserem Artikel über die Wirkung von Werbeartikeln lesen konnten, sind Werbegeschenke nicht immer nur als reine Nettigkeit zu verstehen. In vielen Fällen verfolgen sie ganz klar einen Zweck. Darum ist es wichtig, bewusst mit Werbegeschenken umzugehen und auch klar zu regeln, bis zu welcher Höhe ein Werbegeschenk angenommen werden darf – und ab wann es höflich abgelehnt oder anders reagiert wird, um nicht den Anschein von Bestechlichkeit zu erwecken. Gesetzlich ist das Ganze klar geregelt: Werbegeschenke sind bis zu einem Wert von 35 € netto steuerlich absetzbar. Danach zahlt der Schenkende quasi aus eigener Tasche – und zwar das ganze Geschenk und nicht nur die Differenz.

Lesetipp: Steuerfreigrenzen bei Werbegeschenken

Auch ist es sinnvoll zu regeln, wer etwas annehmen darf und nicht nur, was angenommen wird. Kleine Geschenke an den Kundenservice zu verbieten, wenn diese gute Arbeit geleistet haben und dafür ein Dankeschön erhalten, kann einen eher schlechten Eindruck hinterlassen. Wenn die Chefetage grundsätzlich keine Kundengeschenke annimmt, hat dies oft eine ganz andere Konnotation.

Kennen Sie die Compliance-Regeln beim Vergeben von Werbegeschenken

Möchten Sie Werbegeschenke verschenken, sollten Sie sich auch mit den Compliance-Regeln Ihres Gegenübers vertraut machen. Beamte dürfen beispielsweise gar keine Geschenke annehmen, auch nicht, wenn diese maximal einen Wert von Streuartikeln haben. Ein Dankesschreiben ist an dieser Stelle also besser angebracht. Blumen an die Sekretärin Ihres Kunden können das Gefühl wecken, Sie versuchen sich den Weg zu ebnen. Einen hochwertigen Snack aber, wie beispielsweise die GeNüsse von KERNenergie an das gesamte Team kann wiederum ein deutliches Interesse an dem Wohlergehen eines Kunden zeigen.

Unser Tipp: Schenken Sie nicht zu schnell, machen Sie sich erst mit der Identität eines Unternehmens vertraut, nehmen Sie den firmeninternen Ton bei Besuchen und bei der Firmenrecherche wahr. Dann können Sie Werbegeschenke sicher, selbstbewusst und zielorientiert einsetzen und so manche Bindung festigen.

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