Steuerfreie Geschenke für Ihre Mitarbeiter

Steuerfreie Geschenke für Ihre Mitarbeiter

Was gilt es beim Beschenken der Mitarbeiter zu beachten? Wir fassen Ihnen die wichtigsten Regeln zusammen und stellen Ihnen Geschenkideen von KERNenergie vor.

Zu Weihnachten sind viele Unternehmen auf der Suche nach Werbeartikeln, um ihre Mitarbeiter zu beschenken. Auch KERNenergie bietet zahlreiche individuelle Geschenkmöglichkeiten, um Mitarbeiter und Geschäftspartner zu überraschen. Um diese Geschenke steuerfrei verteilen zu können, müssen jedoch einige Grundregeln beachtet werden. Bei Sachgeschenken bietet das Lohnsteuerrecht zahlreiche Möglichkeiten für eine steuergünstige Verteilung. Geldgeschenke sind dagegen immer steuerpflichtig.

Monatliche Sachbezugsfreigrenze

Generell können Unternehmen monatliche Sachleistungen in Höhe von 44 Euro an ihre Mitarbeiter verteilen. Hierzu zählen beispielsweise auch Jobtickets oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio. Diese können bis zu dieser Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei übernommen werden. Wurden im Monat Dezember noch keine Sachleistungen an die Mitarbeiter ausgeschüttet, können Weihnachtsgeschenke in Höhe von bis zu 44 Euro steuerfrei verschenkt werden.

Geldbeträge fallen zwar nicht unter die monatliche Sachbezugsfreigrenze, Gutscheine mit Geldbetrag hingegen schon. Eine Barauszahlung des Guthabens darf hier aber nicht möglich sein.

Steuerfreibetrag für Aufmerksamkeiten

Unternehmen dürfen außerdem Aufmerksamkeiten im Wert von 60 Euro an ihre Mitarbeiter verteilen. Hier bleibt das Sachgeschenk jedoch nur dann steuerfrei, wenn persönliche Ereignisse wie Geburtstag, Hochzeit oder die Taufe des Kindes anstehen. Weihnachten zählt dagegen nicht zu den persönlichen Ereignissen, weshalb Weihnachtsgeschenke nicht unter die Kategorie Aufmerksamkeiten fallen.

Freibetrag für Betriebsveranstaltungen

Zweimal jährlich können an Betriebsveranstaltungen Geschenke im Wert von bis zu 110 Euro pro Mitarbeiter verteilt werden. Die Geschenke müssen dann in konkretem Zusammenhang zur Betriebsveranstaltung stehen und dürfen nicht außerhalb der Veranstaltung verteilt werden. Ansonsten dürfen sie den Freibetrag von 44 Euro nicht überschreiten.

Wird der Steuerfreibetrag von 110 Euro überschritten oder werden Geschenke an mehr als zwei Veranstaltungen verteilt, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hier besteht jedoch die Möglichkeit zur begünstigten Besteuerung. Die Geschenke können ohne Höchstgrenze mit 25 Prozent pauschal besteuert werden und sind sozialversicherungsfrei.

Doch wann spricht man von einer Betriebsversammlung? Hier muss der Rahmen über eine bloße Geschenkverteilung hinausgehen und einen geselligen Charakter haben. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn beispielsweise Festvorträge, Musikvorführungen, Bewirtung oder Genussmittel angeboten werden.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit bei Geschenken ist jedoch, dass diese zusätzlich zum Arbeitslohn verteilt werden. Wird das Geschenk durch eine Umwandlung des Arbeitslohns gewährt oder auf das Gehalt eines Mitarbeiters angerechnet, liegt keine zusätzliche Leistung vor und die Steuerfreiheit entfällt.

Geschenkideen von KERNenergie

Bei KERNenergie finden Sie zahlreiche Geschenkideen, die Sie steuerfrei an Ihre Mitarbeiter verteilen können. Ob unser hochwertiges GeNUSS Set, dem extravaganten Luxury-Set oder unsere vorkonfektionierte Ware – über geNUSSvolle Momenten von KERNenergie werden sich Ihre Mitarbeiter garantiert freuen.

Unsere Geschenke lassen sich auch individuell auf Ihr Unternehmen anpassen. Wir gestalten unsere Aludosen, Flowpacks, Holzboxen und weitere Verpackungen ganz nach Ihren Wünschen und ermöglichen Ihnen so, Ihre Mitarbeiter mit individuellen Geschenken zu überraschen.

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