Steuerfreigrenzen bei Werbegeschenken

Steuerfreigrenzen bei Werbegeschenken

Werbegeschenke und Steuer

Geschenke machen Freu(n)de. Angenommen, Sie erhalten ein Kundengeschenk von einem Geschäftspartner. Denken Sie darüber nach, dieses als Einnahme zu versteuern? Ärgerlich ist es, wenn für Sie durch das gut gemeinte Geschenk unter Geschäftspartnern steuerliche Verpflichtungen entstehen. Die beiden Begriffe Schenken und Steuer bringt man im ersten Moment nicht unbedingt in Verbindung. Jedoch gibt es im Bezug auf steuerliche Regelungen und Abrechnung ein paar Besonderheiten zu beachten. Nicht nur für den schenkenden Unternehmer, sondern auch für den Beschenkten. Wir wollen, dass Ihre KERNenergie Geschenke für Firmen nur positiv in Erinnerung bleiben. Aus diesem Grund haben wir für Sie im Folgenden ein paar nützliche Steuertipps zusammengestellt.

Steuer bei Geschenken an Kunden und Geschäftspartner

Keine Steuer für Werbegeschenke < 10€

Ermöglichen Sie Ihren Firmenkunden und Geschäftspartnern uneingeschränkten GeNuss und beugen Sie steuerlich vor. Steuerfrei sind kleinere Werbegeschenke unter einem Wert von 10€ brutto. Diese gelten als Streuartikel oder Werbeartikel und müssen nicht als Einnahme versteuert werden. Für diese kleinen Geschenke an Kunden und Geschäftspartner, eignen sich alle unsere 100g und 200g Alu-Dosen. Diese bekommen Sie gerne auch mit unserem Weihnachtsetikett. Fragen Sie hier die individualisierten Dosen mit Weihnachtsetikett an.

Steuer bei Kundengeschenken ab 10€

Grundsätzlich gilt, Geschenke von Geschäftspartnern sind vom Empfänger zu versteuern. Hierfür können Sie 2017 eine Pauschalsteuer in Höhe von 30% übernehmen. Somit entstehen für Ihren Kunden oder Geschäftspartner keine zusätzlichen Steueraufwendungen. Sichern Sie also Ihrem Kunden die volle Freude an den KERNenergie Geschenkideen.  Privatkunden oder Geschäftspartner, sowie Kunden im Ausland sind von dieser Steuer nicht betroffen. Zusätzlich können Sie Geschenke bis 35€ inkl. der übernommenen Steuer als Betriebsausgabe geltend machen.  Warten Sie nicht mehr lange, denn in Kürze steht Weihnachten an. Unsere Ansprechpartner im Customer Competence Center helfen Ihnen gerne bei der passenden Geschenkauswahl.

Steuer bei Mitarbeitergeschenken

Auch für Mitarbeitergeschenke sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Zu „besonderen persönlichen Anlässen“ gilt eine Steuerfreigrenze für Geschenke in Höhe von 60€. Allerdings zählt Weihnachten nicht zu diesen Anlässen. Demnach gilt für Weihnachtsgeschenke die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44€. Wird diese Grenze überschritten, können Sie für Ihren Mitarbeiter die Steuerlast übernehmen. Auch bei Mitarbeitern kann der Arbeitgeber eine Steuerpauschale in Höhe von 30% an das Finanzamt abführen.
Anders als bei Firmenkunden, können Sachgeschenke an Mitarbeiter immer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Unter unseren KERNenergie Geschenkideen finden Sie zahlreiche geeignete Artikel.

Steuer hin oder her – Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Schenken und Genießen!

Teile diesen Artikel:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Eine Auswahl unserer internationalen Partner