Warum ist die korrekte Verbuchung von Werbeartikeln wichtig?
Werbeartikel sind ein zentraler Bestandteil der Marketingstrategie vieler Unternehmen. Sie tragen zur Kundenbindung, Markenbekanntheit und zur positiven Wahrnehmung des Unternehmens bei. Doch neben der Werbewirkung spielen auch steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Die korrekte buchhalterische Erfassung von Werbeartikeln ist unerlässlich, um steuerliche Vorteile zu nutzen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Auch im Jahr 2025 sind die steuerlichen Regelungen für Werbegeschenke und Streuartikel von Bedeutung.
Definition und steuerliche Behandlung von Werbegeschenken
Werbegeschenke sind unentgeltliche Zuwendungen eines Unternehmens an Geschäftspartner, Kunden oder potenzielle Kunden, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird. Sie sollen das Unternehmen fördern und stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen. Im Unterschied dazu unterliegen Geschenke an Mitarbeiter anderen steuerlichen Regelungen, die ebenfalls beachtet werden müssen. Die steuerliche Behandlung von Werbegeschenken erfordert daher besondere Aufmerksamkeit.
Freigrenze für Werbegeschenke (Stand 2025)
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Werbegeschenken unterliegt einer Freigrenze von 50 € netto pro Empfänger und Jahr (bis 31.12.2023: 35 EUR). Das bedeutet, dass die Gesamtkosten aller Geschenke, die an eine Person innerhalb eines Geschäftsjahres vergeben werden, diesen Betrag nicht überschreiten dürfen.
Wichtig:
Wird diese Freigrenze um auch nur einen Cent überschritten, entfällt die steuerliche Abzugsfähigkeit für das gesamte Geschenk – sowohl der Warenwert als auch die darauf entfallende Umsatzsteuer. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist daher unerlässlich. Hierbei muss der Empfänger des Geschenks namentlich erfasst werden, um die betriebliche Veranlassung nachzuweisen.
Streuartikel: Kleine Geschenke mit großer Wirkung
Streuartikel (auch als Giveaways bekannt) sind Werbeartikel von geringem Wert, die in großen Mengen, zum Beispiel auf Messen oder bei Veranstaltungen, verteilt werden. Für Streuartikel gilt eine Steuerfreiheit bis zu einem Wert von 10 € netto pro Stück. Diese Artikel sind steuerlich absetzbar, und eine individuelle Erfassung der Empfänger ist nicht erforderlich.
Für Unternehmen sind Streuartikel eine kostengünstige Möglichkeit, eine breite Zielgruppe anzusprechen und gleichzeitig Betriebsausgaben geltend zu machen.
Buchhalterische Erfassung von Werbeartikeln
Die korrekte Kontierung von Werbeartikeln ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu nutzen und steuerliche Risiken zu vermeiden. Im folgenden Abschnitt finden Sie praktische Beispiele zur Buchung von Werbegeschenken und Streuartikeln.
1. Beispiel: Abzugsfähiges Werbegeschenk unterhalb der Freigrenze (z. B. 45 € netto) SKR03
Ein Kunde erhält ein Werbegeschenk im Wert von 45 € netto (53,55 € brutto inkl. 19 % USt). Da der Wert unter der Freigrenze von 50 € netto liegt, ist das Geschenk steuerlich abzugsfähig.
Buchung:
Konto | Kontoname | Soll (Betrag in €) | Haben (Betrag in €) |
---|---|---|---|
6871 | Geschenke, abzugsfähig | 45,00 | |
1576 | Abziehbare Vorsteuer (19 %) | 8,55 | |
4400 | Verbindlichkeiten | 53,55 |
📌 Zusätzliche Hinweise:
- SKR03: Das Konto 6871 – Geschenke abzugsfähig wird für steuerlich abzugsfähige Geschenke verwendet. In einigen Unternehmen wird auch 4630 genutzt.
- SKR04: Das entsprechende Konto im SKR04 ist 6610 – Geschenke abzugsfähig.
- IKR: Im Industriekontenrahmen (IKR) wird das Konto 4760 – Geschenke (steuerlich abzugsfähig) genutzt.
- Vorsteuer: Die Vorsteuer ist abziehbar, da es sich um eine betrieblich veranlasste Ausgabe handelt.
- Verbindlichkeiten: Die Buchung erfolgt auf ein Verbindlichkeitskonto (in SKR03: 4400, in SKR04 & IKR: 3300).
2. Beispiel: Nicht abzugsfähiges Werbegeschenk über der Freigrenze (z. B. 55 € netto) SKR03
Ein Geschenk im Wert von 55 € netto (65,45 € brutto inkl. 19 % USt) überschreitet die Freigrenze von 50 € netto. In diesem Fall ist das Geschenk nicht steuerlich abzugsfähig.
Buchung:
Konto | Kontoname | Soll (Betrag in €) | Haben (Betrag in €) |
---|---|---|---|
6875 | Geschenke, nicht abzugsfähig | 55,00 | |
1576 | Abziehbare Vorsteuer (19 %) | 10,45 | |
4400 | Verbindlichkeiten | 65,45 |
📌 Zusätzliche Hinweise:
- Überschreitung der Freigrenze von 50 € netto: Werbegeschenke über 50 € netto pro Empfänger und Jahr sind nicht steuerlich abzugsfähig.
- Kontierung: Diese müssen auf einem separaten Konto für nicht abzugsfähige Geschenke gebucht werden.
- Vorsteuer: Die Vorsteuer bleibt jedoch abziehbar, da es sich um eine betrieblich veranlasste Ausgabe handelt.
-
Unterschiedliche Konten je nach Kontenrahmen:
- SKR03: 6875 – Geschenke nicht abzugsfähig
- SKR04: 6645 – Geschenke nicht abzugsfähig
- IKR: 4765 – Geschenke nicht abzugsfähig
- Verbindlichkeiten: Die Buchung erfolgt gegen ein Verbindlichkeitskonto (SKR03: 4400, SKR04 und IKR: 3300).
3. Beispiel: Streuartikel (z. B. 8 € netto pro Stück) SKR 03
Ein Unternehmen verteilt 500 Streuartikel im Wert von 8 € netto (9,52 € brutto inkl. 19 % USt) auf einer Messe. Da der Einzelwert der Artikel unter der Grenze von 10 € netto liegt, können diese als Streuwerbeartikel verbucht werden.
Buchung:
Konto | Kontoname | Soll (Betrag in €) | Haben (Betrag in €) |
---|---|---|---|
6872 | Streuwerbeartikel | 4.000,00 | |
1576 | Abziehbare Vorsteuer (19 %) | 760,00 | |
4400 | Verbindlichkeiten | 4.760,00 |
📌 Zusätzliche Hinweise:
- Definition: Streuwerbeartikel sind geringwertige Werbeartikel, die häufig in großen Mengen an eine breite Zielgruppe verteilt werden, z. B. auf Messen oder Veranstaltungen. Der Einzelwert dieser Artikel sollte in der Regel unter 10 € netto liegen.
-
Steuerliche Behandlung:
- Voll abzugsfähig: Streuwerbeartikel sind voll abzugsfähig als Betriebsausgabe.
- Vorsteuerabzug: Sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, kann die Vorsteuer von 19 % abgezogen werden.
- Keine Pauschalversteuerung: Da der Wert der Artikel unter 10 € liegt, müssen sie nicht pauschal versteuert werden, wie es bei Geschenken über 50 € der Fall ist.
-
Buchung:
- SKR03: 6872 – Streuwerbeartikel
- SKR04: 4421 – Streuwerbeartikel
- Empfänger: Der Empfänger muss keinen geldwerten Vorteil versteuern, da die Artikel einen sehr niedrigen Wert haben.
- Einsatzgebiete: Streuwerbeartikel eignen sich hervorragend als Giveaways auf Messen, Veranstaltungen oder als Kundenbindungsmaßnahme. Sie dienen dazu, die Markenbekanntschaft zu steigern und das Unternehmen positiv in Erinnerung zu behalten.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Buchung von Werbeartikeln
Wie buche ich Werbeartikel richtig?
Die korrekte Buchung von Werbeartikeln erfolgt in Abhängigkeit von ihrem Wert. Werbegeschenke unterhalb der Freigrenze von 50 € netto sind als abzugsfähige Geschenke zu buchen. Geschenke, die die Freigrenze überschreiten, sind nicht abzugsfähig. Streuartikel unter 10 € netto pro Stück können als Betriebsausgaben verbucht werden, ohne dass eine individuelle Empfängerdokumentation erforderlich ist.
Welche Kontenrahmen sind für Werbegeschenke relevant?
Für die Buchung von Werbeartikeln wird oftmals der der SKR 03, Industriekontenrahmen (IKR) oder der SKR 04 verwendet. Die relevanten Konten im SKR 04 sind:
- 6610 für abzugsfähige Geschenke
- 6620 für nicht abzugsfähige Geschenke
- 4421 für Streuwerbeartikel
Fazit
Die korrekte Verbuchung von Werbeartikeln ist ein wichtiger Bestandteil der buchhalterischen Praxis und sollte unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorgaben erfolgen. Mit der Einhaltung der Freigrenzen und der ordnungsgemäßen Dokumentation können Unternehmen sicherstellen, dass sie die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen und gleichzeitig rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Werbeartikel, wie die hochwertigen Nuss-Snacks von KERNenergie, bieten nicht nur eine großartige Möglichkeit, Kunden zu begeistern, sondern auch steuerlich absetzbare Optionen, wenn sie korrekt verbucht werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Steuerberater zu Rate ziehen.
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