Werbegeschenke und Streuartikel korrekt verbuchen

Werbegeschenke und Streuartikel korrekt verbuchen

Werbegeschenke und Streuartikel verbuchen leicht gemacht

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, so heißt es. Auch in der Geschäftswelt, im B2B-Bereich, können kleine Geschenke zu wichtigen Firmenjubiläen, zu Geburtstagen oder zu Weihnachten zu einer angenehmen und verlässlichen Zusammenarbeit beitragen. Diese kleinen Geschenke sind – ähnlich wie Werbegeschenke, die als Give Aways zum Markenbranding verwendet werden – vom Gesetzgeber berücksichtigt und damit steuerlich absetzbar. Vorausgesetzt, sie werden korrekt verbucht. Nur dann halten die abgeschriebenen Kosten auch der nächsten Steuer- und Betriebsprüfung stand und verursachen kein böses Erwachen.

Was sind – gesetzlich betrachtet – Werbegeschenke?

Teuer ist wertvoll, meint so manch einer. Bei Werbegeschenken an Geschäftspartner sollten Sie es aber auf keinen Fall übertreiben. Geschenke im Wert von bis zu 35 € netto pro Jahr und Beschenktem sind erlaubt – die Mehrwertsteuer wird dabei nicht berücksichtigt.

Hierbei handelt es sich um den Gesamtwert im Geschäftsjahr. Das heißt, wenn Sie dem Lieferanten Ihrer Waren zweimal im Jahr eine Aufmerksamkeit zukommen lassen, dann dürfen Sie beispielsweise ein Geschenk für 15 € und eines für 20 € vergeben. Und weil es sich hierbei um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt, dürfen Sie diesen auch nicht um einen einzigen Cent übersteigen. Geschieht dies doch, ist es nicht mehr möglich, dieses Geschenk als gewinnmindernd abzusetzen. Auch nicht in Teilen.

Außerdem gilt, sofern Sie mehrere Geschenke an einen Beschenkten über das Jahr verteilen: Jedes Geschenk muss einzeln aufgeführt werden.

Ein großer Aufwand für die Buchhaltung, der bei mehreren Geschenken auch schnell zu Fehlern führen kann. Die meisten Firmen entscheiden sich daher für ein schönes Geschenk – entweder zu wichtigen Firmenjubiläen oder an Weihnachten für die Geschäftspartner. Zum Beispiel unsere Weihnachtsgeschenke für Kunden.    

Übrigens hat der Gesetzgeber enge Grenzen gesteckt, was als Werbegeschenk gilt:

  • Ein Werbegeschenk ist immer gratis und wird nicht als Zulage für eine erworbene Leistung oder ein erworbenes Produkt vergeben.
  • Mitarbeitergeschenke sind keine Werbegeschenke. Letztere werden nur an Externe vergeben.
  • Werbegeschenke von geringem materiellen Wert, sogenannte Give Aways, werden anders behandelt.
  • Der Empfänger der Werbegeschenke muss gesondert aufgezeichnet werden.

So soll das ganze auf dem Konto aussehen

Mit Beispiel des empfohlenen Industriekontenrahmens (IKR) sähe das Ganze dann etwa so aus:

Soll6871Geschenke, abzugsfähig(30,00 €)35,70 €
Haben 4400Verbindlichkeiten aus Lieferungen
MwSt. CodeVorsteuer, allg. Satz(5,70 €)

Hinweis: Bei SKR 04 wäre das Konto für abzugsfähige Geschenke die 6610.

Dabei muss – wie oben erwähnt – der Empfänger solch großzügiger Geschenke gesondert aufgeführt werden und zwar jeder Empfänger. Für Give Aways auf Messen oder an Werbeständen natürlich nicht denkbar, zumal Give Aways natürlich einen deutlich geringeren Wert haben. Deswegen werden diese besonderen Werbegeschenke vom Finanzamt anders betrachtet, sind aber dennoch absetzbar.

Übrigens: Nicht abziehbare Geschenke, also solche, die die Kriterien nicht erfüllen, verbuchen Sie mit IKR: 6875, SKR04: 6620.

Besonderheiten bei Streuartikeln

Werbegeschenke unter 10 € gelten als Streuartikel, wie wir in unserem Blogartikel zum Thema Steuern bereits erläutert haben. Eine genaue Aufzeichnung darüber, wer hier wann welchen Artikel bekommen hat, ist weder durchführbar noch notwendig.

Im Industriekontenrahmen lautet das Aufwandskonto hier 6872. Im SKR04 ist es die 4421.

Lassen Sie sich bei all der komplexen Buchhaltung auf keinen Fall das Schenken vermiesen. Give Aways und Werbegeschenke tragen – gut ausgewählt – nachhaltig zum Erfolg Ihres Unternehmens bei. Denn wer sich wertgeschätzt fühlt, arbeitet gerne für Sie und mit Ihnen.

Oft ist alles gar nicht so komplex, wie es scheint und im Zweifel gilt: Fragen Sie Ihren Steuerberater – und stöbern Sie bei Gelegenheit doch gleich einmal im Sortiment unseres B2B-Shops. Individualisierte Produkte in größeren Mengen fragen Sie bitte über unser Anfrageformular für Individualisierungen an.

Für hochwertige Werbegeschenke mit GeNUSS und Energie.

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